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Förderung des Hellen und Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings

Die Verbandsgemeindewerke der Verbandsgemeinde Wallmerod bewirtschaften u.a. über 50 verschiedene Liegenschaften mit über 30 ha Fläche außerhalb der Ortslagen, die Kläranlagen, Wasserhochbehälter, Regenrückhaltebecken sowie Pumpstationen und Tiefenbrunnen beinhalten. Neben der technischen Betreuung der Anlagen kümmern sich die Mitarbeitenden der Verbandsgemeinde auch um die Pflege der Wiesenflächen der Anlagen. In der Vergangenheit wurden die Flächen oft zwei bis drei Mal im Jahr gemulcht, um den Aufwuchs klein zu halten und ein unkontrolliertes Wachstum von Sträuchern und Gehölzen zu verhindern.

Im Rahmen der Biodiversitätsstrategie der Verbandsgemeinde Wallmerod soll in den nächsten Jahren versucht werden, diese Mulchpflege bei möglichst vielen Flächen in eine naturverträglichere Bewirtschaftung zu überführen. Hierzu wurden von der Will und Liselott Masgeik-Stiftung alle verbandsgemeindeeigenen Flächen besichtigt und zusammen mit den Mitarbeitenden der Verbandsgemeinde Konzepte zur naturverträglicheren Bewirtschaftung erarbeitet. Dabei konnten einige Flächen herauskristallisiert werden, auf denen die zukünftige Pflege an die Ansprüche zweier besonders geschützter Schmetterlingsarten ausgerichtet werden soll. Der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling und sein Verwandter der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Um diese Schmetterlingsarten bestmöglich zu fördern, sollen einige umzäunte Wasserschutzgebiete entweder einmal sehr früh im Jahr bis Anfang Juni oder insgesamt nur einmal sehr spät ab Mitte September gemäht und das Mähgut entnommen werden. Da es sich bei den Flächen oft um wechselfeuchte Wiesenstandorte handelt, die durch den Schutzstatus Wasser nicht mit herkömmlichem landwirtschaftlichem Gerät bewirtschaftet werden können, bot sich die Bewirtschaftung dieser Flächen im Sinne der besonders geschützten Schmetterlinge an.

Die beiden Bläulingsarten bilden im Westerwald noch teils umfängliche Populationen aus. Als europaweit geschützte Schmetterlingsarten durch die Anhanglisten II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie kommt dem Westerwald für diese beiden Arten eine besondere Verantwortung zu. Durch ihren hohen Schutzstatus haben die Vorkommen der beiden Schmetterlingsarten auch planungsrechtliche Relevanz bei Eingriffsplanungen. Die Besonderheit hierbei ist, dass beide Bläulinge zum Überleben nährstoffarme wechselfeuchte Wiesen oder Weiden benötigen, die nur sehr extensiv bewirtschaftet werden. Denn die Schmetterlinge und ihre Raupen ernähren sich von den Blütenköpfen des Großen Wiesenknopfes, der auf intensiv genutzten Wiesen selten vorkommt. Während die erwachsenen Schmetterlinge den Nektar nutzen und dort ihre Eier ablegen, fressen sich die Raupen nach dem Schlupf aus dem Ei in den Blütenkopf hinein, wachsen heran und lassen sich, wenn sie den Blütenkopf von innen her aufgefressen haben, ins Gras fallen. Dann beginnt ein komplexes Adoptionsverfahren der Raupen durch bestimmte Wiesenameisen. Weil sie unter anderem einen ähnlichen Duft, wie die Brut der Ameisen verströmen, werden sie von ihnen in deren Bau getragen, wo sich die Raupen geschützt durch den Duft bis zur Verpuppung von den Ameisenlarven ernähren. Die Raupen überwintern innerhalb des Ameisennests bevor sie dieses nach der Verpuppung im nächsten Sommer verlassen und als geschlüpfte Falter erneut eine wechselfeuchte Wiese mit Beständen des Großen Wiesenknopfes zur Paarung benötigen.

Neben den Verbandsgemeindewerken Wallmerod versucht die Masgeik-Stiftung zusammen mit einigen Ortsgemeinden und ortsansässigen Landwirt*innen weitere Flächen in eine Bewirtschaftung im Sinne der beiden Schmetterlingsarten zu überführen. Intensive Unterstützung erhalten die lokalen Akteure hierbei von der rheinland-pfälzischen Stiftung Natur und Umwelt (SNU) aus Mainz, die im Zeitraum von 2020 bis 2025 ein großangelegtes Förderprogramm im nördlichen Rheinland-Pfalz zur Verbesserung der Lebensbedingungen der beiden Schmetterlingsarten durchführt. Hierzu bietet die SNU Landwirt*innen und Kommunen u.a. finanziellen Ausgleich für den Ertragsverlust für die Umstellung der Flächenbewirtschaftung an.

Sollten auch Sie eigene landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften und diese im Sinne der beiden Ameisenbläulinge pflegen wollen, können Sie sich gerne direkt an die SNU an Leah Nebel (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und Linda Müller (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) wenden.

August Wiesenknopf Ameisenblaeuling

Mitarbeiter Christoph Hehl der Verbandsgemeindewerke Wallmerod im Einsatz mit der Mährraupe und nachgeführter Ballenpresse